Handyvertrag ohne Schufaauskunft
Im Fall eines angestrebten Abschlusses eines Handyvertrages wird von Seiten des Mobilfunkunternehmens in der Regel lediglich eine Grundanforderung an den potentiellen Kunden gestellt: positive Bonität. Ob eine solche vorliegt, erfährt der Verkäufer dabei durch eine automatische Schufaauskunft. Diese gibt Auskunft darüber, inwieweit der mögliche Vertragspartner kreditwürdig ist: Wird dem Verkäufer ein negativer Eintrag offenbart – sprich: der eventuelle Kunde verfügt nicht über eine positive Bonität – erfolgt in der Regel eine Ablehnung. Das heißt, das Mobilfunkunternehmen verweigert den Vertragsschluss.
Ein nicht negativer Schufa-Eintrag ist also die Grundvoraussetzung für einen Handyvertrag. Was ist jedoch, wenn ein solcher Eintrag nicht vorhanden ist?
Nur die wenigsten Unternehmen akzeptieren Kunden, die sich durch einen negativen Schufa-Eintrag ausweisen. Dieser signalisiert ihnen, dass sie unter Umständen berechtigte Zweifel daran haben können, ob der Kunde in der Lage ist, seine Rechnungsbeiträge zu zahlen. Teilweise agieren jedoch Telekommunikationsunternehmen am Markt, die auf eine Schufa-Abfrage gänzlich verzichten bzw. für die ein negativer Eintrag nicht hinderlich ist. Solche Anbieter sind jedoch fast ausnahmslos im Internet aktiv, und über deren Seriosität lässt sich je nach Einzelfall oftmals diskutieren. Zwar ermöglichen sie den Vertragsschluss auch ohne Schufa-Abfrage, eine genaue Prüfung der Vertragskonditionen ist hier jedoch noch ratsamer, als dies schon im Normalfall ist. Denn: Durch die Akzeptanz von Kunden mit negativen Einträgen erhöhen die Unternehmen das Ausfallrisiko, welches möglicherweise letzten Endes durch unverhältnismäßig hohe Vertragsgebühren wieder ausgeglichen werden soll.